Hausordnung und Verhaltensvereinbarungen

Aufräumen ist mit den Regalen und Spinden kein Problem und: Der Müll wird getrennt!

Benehmen: Eine gute Kinderstube zeigt sich im angemessenen Verhalten – auch außerhalb des Unterrichts; daher: Kein Sitzen auf den Tischen in der Aula und kein Herumlungern in den Gängen.

Computerräume: In diesen Räumen ist auf besondere Ordnung zu achten; Speisen und Getränke haben dort absolut nichts verloren.

Diebstahl: jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht!

Essen ist wichtig! In den Pausen ist Zeit dafür; während des Unterrichts ist es unangebracht.

Fehlstunden: Übersteigt die Fehlstundenanzahl die 25 %- Marke in einem Unterrichtsfach erfolgt keine Beurteilung in dem betroffenen Gegenstand.

Grüßen ist selbstverständlich und ist ein Zeichen von Respekt und wertschätzendem Umgang.

Handys & Smartphones sind während des Unterrichts ausgeschaltet bzw. deaktiviert in den Schultaschen! Ein Verstoß gegen diese Regel führt zur Abnahme der Geräte, die am Ende des Unterrichtstages in der Direktion wieder abgeholt werden können.

Internet: Über die Nutzung des Internets im Unterricht bestimmt die Lehrperson.

Jause: Essen und Trinken bitte nur in der Pause – Essensreste entsorgen!

Kleider machen Leute! Daher KEINE Strandkleidung, KEIN Military-Look bei Exkursionen und im Unterricht; Kapperl, Hauben usw. sind im Klassenzimmer und auf den Gängen nicht notwendig.

Läuten beim Beginn der Stunde bedeutet die Anwesenheit in der richtigen (!) Klasse; die Unterlagen für den jeweiligen Gegenstand sind hergerichtet; Handys u.Ä. befinden sich ausgeschaltet in der Schultasche.

Mobbing: Striktes No-Go!! Kann zum Ausschluss aus der Schule führen.

Nichteinhaltung des Verhaltens-ABC führt zu einem Klassenbucheintrag und somit verschlechtert sich die Verhaltensnote und dies kann zum Ausschluss führen.

Ordnung ist das halbe Leben und die andere Hälfte ist das Aufräumen!

Pünktlichkeit ist selbstverständlich. Zuspätkommen kann schon mal passieren. Eine Entschuldigung bei der Lehrperson ist auf jeden Fall angebracht. Gehäuftes Zuspätkommen wird in die Betragensnote einfließen.

Quatschen: Dafür gibt es Pausen und Freistunden!

Rauchen: Für SchülerInnen ab der zweiten Klasse/ ab dem zweiten Jahrgang auf dem Raucherplatz. Nur in der 10.00 Uhr Pause, in der Mittagspause sowie in der Pause von 14.40 bis 14.45 Uhr. 
Nikotinbeutel: SGA Beschluss 01.12.2022: Das Verwenden von Nikotinbeuteln ist den Schüler/innen in der Schule, an sonstigen Unterrichtsorten und bei Schulveranstaltungen sowie schulbezogenen Veranstaltungen untersagt.

Sauberkeit: Bitte die Klassenräume, die Gänge sowie die Aula sauber halten. Die zahlreichen Mülleimer sind nicht nur Deko.

Toleranz: Wir begegnen uns mit Offenheit, Ehrlichkeit, Respekt und Toleranz!

Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht führt ausnahmslos zu einer schlechten Verhaltensnote und im Extremfall zur Abmeldung von der Schule.
Verantwortung: Für das Mobiliar und Gegenstände der SCHULE, wie Wuzeltische, Turngeräte, Bälle usw. ist jeder verantwortlich. DIESE SACHEN GEHÖREN NICHT DIR!

Werfen von Gegenständen im Schulgebäude und aus den Fenstern ist striktest untersagt!

Xund bleibt, wer nicht raucht!

You are responsible – DU BIST die Visitenkarte deiner Schule: Angemessenes Auftreten in der Öffentlichkeit bei Veranstaltungen und Exkursionen ist selbstverständlich.

Zurückbringen: Ausgeborgtes (Besteck, Geschirr, Bücher etc.) wird sofort zurückgebracht!

„Miteinander leben — aufeinander zugehen“

Wir lassen Gewalt nicht zu, weder in Worten noch in Taten. Deshalb sind Zivilcourage und Solidarität wichtig.

Wir, die Tourismusschulen Bad Ischl, wollen eine Schule sein, in der man nicht nur vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten eröffnet bekommt, sondern auch zur menschlichen Reife geführt wird und in einer Atmosphäre des Wohlbefindens die bestmöglichen Leistungen bringen kann.

Es wird von allen Schulpartnern erwartet, dass sie ihren Beitrag zur Erreichung dieses Zieles leisten.

  • Wir wollen uns mit Offenheit, Ehrlichkeit, Respekt und Toleranz begegnen.
  • Wir wollen uns in gegenseitiger Solidarität üben.
  • Wir bemühen uns um gute Rahmenbedingungen für die Unterrichts- und Lernarbeit.
  • Für die Erreichung der Bildungsziele sehen wir die Vorbereitung auf den Unterricht, den pünktlichen und regelmäßigen Besuch des Unterrichts sowie die verlässliche Erfüllung der Hausaufgaben als wichtige Voraussetzung.
  • Wir verpflichten uns, das SchUG als Grundlage unserer pädagogischen Zusammenarbeit zu achten.
  • Wir arbeiten an der Förderung von Kreativität, Flexibilität und Teamarbeit.
  • Wir sehen die Richtlinien und Regelungen der Hausordnung als Hilfestellung für das Zusammenleben und das Lernen in der Schule und im schulischen Umfeld.
  • Wir anerkennen Kritik und Korrektur nicht als Zurechtweisung, sondern als Hilfestellung, und wir übernehmen Verantwortung.
  • Wir sehen das gemeinsame Feiern und die Teilnahme an Schulveranstaltungen als wesentlich für das ‚Leben‘ der Schulgemeinschaft.
  • Wir fördern das Engagement des Elternvereins und fordern alle Eltern zur Mitgestaltung und Mitarbeit zum Wohl der Schule auf.


Die nachstehenden Verhaltensvereinbarungen werden als Zeichen der gemeinsamen Annahme von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern und Eltern unterzeichnet.


Jeder Partner übernimmt Verantwortung: Da wir uns bemühen, Grenzen und Richtlinien sowie Kritik und Korrektur als Hilfestellung anzuerkennen, sind wir bereit, für Fehler Verantwortung zu übernehmen und Fehlverhalten durch einen positiven Beitrag zum Zusammenleben oder auch zum eigenen Fortkommen zu kompensieren.

Die Schulleitung ...

  • versucht, Konflikte, die zwischen und unter Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern auftreten, beizulegen, wobei jeder Partner angehört wird.
  • wird, wenn die Konfliktbeilegung nicht gelingt, diesen Punkt unter Beiziehung von einem Elternvertreter, einem Schülervertreter und einem Lehrervertreter beraten und versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden.
  • wird das Notwendige dazu beitragen, dass die Lehrmittel der Schule auf dem neuesten Stand sind.
  • gibt an die Eltern und Schülerinnen und Schüler jede für sie wichtige Information, die Schule betreffend, weiter.
  • öffnet die Schule nach außen, durch öffentliche Veranstaltungen, wie z. B. den Tag der offenen Tür, kulturelle Abende, Medienpräsenz usw.

Die Lehrkräfte ...

  • ... verpflichten sich, nach neuen Unterrichtsmethoden zu unterrichten und die erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen (Kurse) zu besuchen.
  • ... treten den Schülerinnen und Schülern mit dem nötigen Respekt gegenüber, wobei beleidigende und demütigende Äußerungen unterlassen werden sollen.
  • ... treten pünktlich und gut vorbereitet den Unterricht an.
  • ... sehen ihren Beruf als ,Wegeweiser‘ bzw. Wegbereiter zur Wissensvermittlung an die Schülerinnen und Schüler und setzen Noten nicht als Disziplinierungsmaßnahme ein.
  • ... versuchen als Klassenvorstände zu einem guten Klassenklima beizutragen, wozu mindestens einmal im Schuljahr eine gemeinsame Veranstaltung (Elternabend, Wandertag, Exkursion, etc.) abgehalten werden soll.

Die Eltern …

  • ... verpflichten sich, ihren Kindern ein Umfeld zu schaffen, das ihnen das Lernen erleichtert.
  • ... wirken auf ihre Kinder ein, dass sie pünktlich zur Schule kommen, auf Sauberkeit achten, partnerschaftlich mit den Mitschülerinnen und Mitschülern umgehen und den Lehrerinnen und Lehrern den nötigen Respekt entgegenbringen.
  • ... geben schulrelevante Probleme ihrer Kinder sofort an den Klassenvorstand für ein besseres Verstehen weiter.
  • ... verpflichten sich, keine vorgetäuschten Rechtfertigungen für das Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern vom Unterricht auszustellen.
  • ... verpflichten sich, chronische Krankheiten oder sonstige wichtige Ereignisse im Leben ihrer Kinder der Schule sofort bekannt zu geben.
  • ... unterstützen die Durchführung von Schulveranstaltungen und erklären sich bereit, die dafür anfallenden Kosten (inkl. eventueller Stornokosten) zu tragen.

Die Schülerinnen und Schüler ...

  • ... sind dazu bereit, wiederholt versäumte Pflichten (Unpünktlichkeit, Nichteinhalten von Vereinbarungen, Vergessen von Hausübungen) nachzuholen.
  • ... sind bereit, für durch sie entstandene Schäden und Verunreinigungen Verantwortung zu übernehmen (als Einzelperson oder Klasse) und sie nach Möglichkeit (Reparatur, Bezahlung, Reinigung) wieder gut zu machen.
  • ... verstehen aber auch, dass die Verletzung bzw. Nichteinhaltung der gemeinsam erarbeiteten Regeln eine negative Auswirkung auf die Verhaltensnote hat und weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
  • ... verpflichten sich, ihren Mitschülerinnen und Mitschülern Respekt entgegenzubringen und Hilfestellung zu leisten, ebenso gegenüber den Lehrkräften und Gästen der Schule ein respektvolles Auftreten an den Tag zu legen. Dies gilt sowohl im Schulgebäude als auch außerhalb.
  • ... sind sich, falls sie altersbedingt bereits eigenberechtigt sind, ihrer besonderen Verantwortung gegenüber ihren Eltern und der Schule bewusst.

Diese Verhaltensvereinbarungen werden als partnerschaftliche Vereinbarung zwischen Lehrerinnen und Lehrern, Eltern und Schülerinnen und Schülern abgeschlossen und können jederzeit mit Zustimmung des SGA abgeändert werden. Ihre Einhaltung soll von je einem Elternvertreter, einem Lehrervertreter, einem Schülervertreter und dem Direktor in regelmäßigen gemeinsamen Besprechungen diskutiert werden.