Hotelfachschule
3-jährige Ausbildung mit Abschlussprüfung. Diese berechtigt zum Eintritt in den Aufbaulehrgang und zur Ablegung der Berufsreifeprüfung. Zudem gilt er als Befähigungsnachweis für das Hotel- und Gastgewerbe, ersetzt die Unternehmerprüfung für viele andere Gewerbe und Lehrzeiten der Ausbildungen Hotel- und Gastgewerbeassistent/in, Koch/Köchin und Restaurantfachkraft sowie Bürokaufmann/-frau und Betriebsdienstleistung.
AbsolventInnen können als selbständige Unternehmer einen gastgewerblichen Betrieb führen.
Berufstitel "Hotelkaufmann" bzw. "Hotelkauffrau"