ElterNVEREIN

Sehr geehrte Eltern!

Das individuelle Recht der Eltern auf eigenständige Erziehung der Kinder ist in der österreichischen Verfassung verankert und im Schulgesetz festgehalten. Ergänzend dazu definiert das österreichische Schulunterrichtsgesetz Elternrechte im Rahmen der sogenannten Schulpartnerschaft. Um diese Rechte wahrzunehmen und die Interessen der Eltern zum Besten der Kinder an der Schule zu artikulieren und umzusetzen, ist ein Elternverein eine wesentliche Hilfe. 

Auch an unserer Schule ist eine solche derartige Elternvertretung vorhanden. Alle Mitglieder des Vorstandes arbeiten ehrenamtlich. Diese werden im Zuge der Jahreshauptversammlung, welche jährlich am Tag des Elternsprechtages stattfindet, von den anwesenden Mitgliedern gewählt. Sie werden eingeladen, sich bei Interesse für eine Funktion bei der Schulleitung, Tel.: 06132 24458 zu melden.

Ein Verein ist immer eine freiwillige Sache und niemand wird dazu zwangsverpflichtet. Die gesamten Vereinsbeiträge werden ausschließlich zum Wohle der Kinder verwendet (Unterstützungen bei nationalen und internationalen Wettkämpfen, Schulveranstaltungen, Schulausstattung wie z.B. versperrbare Spinde, Computer ect.). Sie werden daher ersucht, mit der Einzahlung den Elternverein zu fördern. Sie leisten somit einen Beitrag zum Wohle aller Kinder dieser Schule. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Dipl. Päd. Susanne Aigmüller-Greinz BEd
Obfrau

Frühwarnsystem - NEU

Das Schulunterrichtsgesetz sieht im §19 Abs. 3a und 4 eine frühzeitige Besprechung über individuelle Fördermaßnahmen zur Behebung einer negativen Leistungs- oder Verhaltensentwicklung vor.
Die Erziehungsberechtigten sind bis spätestens 6 Wochen vor Ende des Unterrichtsjahres nachweislich zu verständigen, wenn die Leistung eines Schülers/einer Schülerin in einem Pflichtgegenstand mit „Nicht genügend“ zu beurteilen wäre. Der Nachweis kann nach Vorsprache der Erziehungsberechtigten in der Schule entfallen. Dem/der SchülerIn und den Eltern muss vom/von der unterrichtenden LehrerIn oder dem Klassenvorstand die Möglichkeit zu einem beratenden Gespräch eingeräumt werden. Bei diesem Gespräch soll ein individuelles Förderkonzept erstellt werden. Dabei sollen beachtet werden:

  • Lerndefizite
  • Fördermöglichkeiten
  • Leistungsnachweis
  • Individuelles Förderprofil

Das BMBWK hat einen Gesprächsleitfaden für alle Beteiligten herausgegeben.
Link zum Gesprächsleitfaden des BMBWF


Weitere Informationen:

Schülerbeihilfen

Informationen

Antragsformular auf Schülerbeihilfe 

Antragsformular für Unterstützung zur Teilnahme an Schulveranstaltungen 

Obfrau

Susanne AIGMÜLLER-GREINZ

Seestraße 44

5342 Abersee

Schriftführer

Christian GSCHWANDTNER

Wirerquellgasse 6

4820 Bad Ischl

Kassier

Christof Kranabitl

4820 Bad Ischl

Dorfstraße 15


Elternvertreter im Schulgemeinschaftsausschuss

Susanne AIGMÜLLER-GREINZ

Christian GSCHWANDTNER

Christof KRANABITL